AGB
Wichtiger Hinweis:
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten wichtige Verbraucherinformationen!
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der DÖSCHER-Bürozentrum GmbH, Nordenhamer Str. 2, 27572 Bremerhaven (nachfolgend “Verkäufer” genannt) und dem jeweiligen Käufer. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen.
§ 2 Gegenstand des Vertrages
Vertragsgegenstand ist der Verkauf von Waren an den Käufer durch den Verkäufer. Der Verkäufer verkauft insbesondere Büroartikel. Die Einzelheiten, insbesondere die wesentlichen Merkmale der Ware finden Sie in der Artikelbeschreibung und den ergänzenden Angaben auf der Webseite des Verkäufers (www.doescher.de).
§ 3 Vertragsschluss
(1) Der auf der Webseite https://www.doescher.de dargestellte Warenkatalog stellt kein rechtsverbindliches Angebot im juristischen Sinne dar.
(2) Der Kunde hat die Möglichkeit, mit dem Verkäufer per E-Mail, Fax, Telefon oder persönlich Kontakt aufzunehmen. Eine solche Kontaktanfrage stellt noch kein rechtsverbindliches Angebot durch den Kunden dar. Erst das schriftliche Angebot des Verkäufers gilt als rechtsverbindliches Angebot. Dieses Angebot kann der Kunde entweder durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer oder durch Zahlung des Angebotspreises annehmen.
(3) Der Verkäufer fühlt sich innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Angebotsdatum an das Angebot gebunden. Nach Ablauf dieser Frist ist das Angebot des Verkäufers nicht mehr verbindlich mit der Folge, dass eine Annahmeerklärung oder Zahlung des Angebotspreises gem. Absatz 2 nicht mehr zu einem Vertragsschluss führt.
§ 4 Preise/Fälligkeit und Zahlung, Zahlungsarten und Verzug
(1) Alle Preisangaben sind in Euro ausgewiesen und verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Käufer erhält eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
(2) Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten und sind im Angebot des Verkäufers ausdrücklich zusätzlich ausgewiesen.
(3) Die Zahlung hat in einer Weise zu erfolgen, dass der Verkäufer am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen kann. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
(4) Nach Ablauf des in der Rechnung genannten Zahlungsziels kommt der Käufer in Zahlungsverzug. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu fordern. Sofern dem Verkäufer ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist der Verkäufer berechtigt, diesen geltend zu machen.
§ 5 Lieferung/Versand
(1) Die Ware wird durch den Verkäufer oder durch eine Spedition ausgeliefert.
(2) Die Lieferung erfolgt bis zur Bordsteinkante. Eine für 40 Tonnen-LKW geeignete Straßenanbindung muss gewährleistet sein.
(3) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung innerhalb von 6 Wochen. Für die Lieferung ist die vom Käufer im Rahmen des Bestellvorgangs angegebene Lieferanschrift maßgeblich.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor. Sofern der Käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht nachkommt, insbesondere im Falle von Zahlungsverzugs, hat der Verkäufer das Recht, die gelieferte Ware vom Käufer heraus zu verlangen. In diesem Fall ist der Käufer zur Herausgabe der Ware verpflichtet.
Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer unverzüglich darüber zu informieren, falls
Dritte den Kaufgegenstand pfänden oder dieses zumindest versuchen sollten oder sonstige diesbezügliche Zugriffe oder Zugriffsversuche Dritter bezüglich des Kaufgegenstandes stattfinden sollten, damit der Verkäufer seine Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt wahrnehmen kann.
Der nachfolgende verlängerte Eigentumsvorbehalt gilt nur gegenüber Käufern, die Kaufmann im Sinne des HGB sind:
Der Käufer ist zur Weiterveräußerung des gelieferten Gegenstandes im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Der Käufer tritt die gegen seinen Kunden gerichteten Forderungen, die aus einer solchen Weiterveräußerung des gelieferten Kaufgegenstandes resultieren, bereits jetzt in Höhe des mit uns vereinbarten Kaufpreises (inkl. Mehrwertsteuer) an den Verkäufer ab. Diese Abtretung ist unabhängig davon vereinbart, ob der gelieferte Gegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Auch nach der Abtretung bleibt der Käufer noch zur Einziehung der Forderung berechtigt. Hiervon bleibt die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, unberührt. Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt, wird die Forderung jedoch nicht durch den Verkäufer eingezogen.
(4) Die Be- und Verarbeitung der von dem Verkäufer gelieferten Waren erfolgt immer im Namen und im Auftrag des Verkäufers für den Verkäufer. Erfolgt eine Verarbeitung mit Waren, die dem Verkäufer nicht gehören, so erwirbt der Verkäufer an der neuen Sache das Miteigentum und zwar im Verhältnis zum Wert der von dem Verkäufer gelieferten Waren zu den sonstigen verarbeiteten Waren. Die gilt auch für den Fall, dass die von dem Verkäufer gelieferte Ware mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.
(5) Sofern die von dem Verkäufer gelieferte Ware mit einem Grundstück fest verbunden wird, tritt der Käufer die Forderung zur Sicherheit an den Verkäufer ab, die ihm auf Grund der Verbindung gegen Dritte erwächst.
(6) Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§ 8 Mängelgewährleistung
Es gelten die folgenden Gewährleistungsrechte:
§ 8.1 Der Käufer ist Verbraucher im Sinne von § 13 BGB
(Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.)
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 8.2 Der Käufer ist Unternehmer im Sinne von § 14 BGB
(Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.)
(1) Es besteht ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht für Waren. Bei Neuwaren beträgt die Gewährleistung für Mängel 12 Monate.
(2) Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe der Ware an den Käufer.
(3) Die Ware ist unverzüglich nach deren Erhalt durch den Käufer zu untersuchen. Sollte ein offensichtlicher Mangel (z.B. Transportschaden) an der Ware vorliegen, so ist dieser uns unverzüglich anzuzeigen. Ansonsten führt eine unterlassene oder verspätete Mängelanzeige zum Ausschluss der Gewährleistungsrechte.
(4) Für gebrauchte Waren wird jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.
(5) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf normalen Verschleiß oder die normale Abnutzung der Ware.
§ 9 Haftungsbeschränkung
(1) Unabhängig von der Art der Pflichtverletzung sind Schadensersatzansprüche, einschließlich solcher, die aus einer unerlaubten Handlung resultieren, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Verhalten seitens des Verkäufers vorliegt. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden.
(2) Der in Abs. 1 konstituierte Haftungsausschluss bzw. -beschränkung gilt nicht für aus arglistigem Verhalten des Verkäufers resultierende Ansprüche, sowie bei Ansprüchen, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder dem Gesetz insbesondere dem Produkthaftungsgesetz resultieren oder falls der Verkäufer ein Garantieversprechen abgegeben hat.
(3) Soweit eine Haftungsbeschränkung oder ein Haftungsausschluss zu Gunsten des Verkäufers greift, gilt dies ebenso für Arbeitnehmer, Angestellte, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
(4) Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für die Bodenbeschaffenheit, eventuell erforderliche Genehmigungen sowie das Baugrundrisiko für den Standort, an welchem der Käufer Zaunelemente des Verkäufers aufstellt. Der Käufer ist für die Bodenbeschaffenheit, die rechtzeitige Einholung eventuell erforderlicher Genehmigungen sowie das Baugrundrisiko für den Standort an welchem der Käufer Zaunelemente des Verkäufers aufstellt selbst verantwortlich.
§ 10 Allgemeine Bedingungen
(1) Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag sowie Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung der Sitz des Verkäufers.
(2) Der Verkäufer behält sich vor, gerichtliche Schritte auch an dem allgemeinen Gerichtsstand des Käufers einzuleiten. Für Verbraucher ist deren allgemeiner Gerichtsstand (Wohnsitz) maßgeblich.